Pflegeversicherung nach SGB XI
Betreuung von seelisch, geistig oder körperlich Hilfebedürftigen und deren Angehörige bei der Bewältigung des Alltags und Verbesserung der sozialen, häuslichen Versorgung. Die Pflegestufe, der individuell festgestellte Grad der Pflegebedürftigkeit, legt die Höhe der Pflegekostenerstattung durch die Pflegeversicherung fest.
Versorgung nach Leistungskomplexen 1-30, wie z.B.
- Grundpflege außerhalb des Bettes/ im Bett
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Sondenkost, Nahrung reichen
- Hilfestellung beim Verlassen & Aufsuchen der Wohnung
- Inkontinenzversorgung, Lagern und Betten
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Verhinderungspflege (stundenweise) nach §39 SGB XI
- z. B. in der eigenen Wohnung, als Urlaubs- oder Krankenvertretung für pflegenden Angehörige
Beratungsbesuche nach §37 Abs.3 SGB XI
- mit schriftlicher Bestätigung
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 b SGB XI
- beispielsweise stundenweise Beschäftigung
- Haushaltstraining
- Spaziergänge
- Gedächtnistraining