Behandlungspflege nach SGB V
Vom behandelnden Arzt verordnete und von Pflegefachkräften ausgeführte medizinische Versorgung zur Verhinderung, Linderung und Heilung von Krankheiten und Beschwerden. Der häuslichen Krankenpflege geht die Verordnung durch den Arzt und die Genehmigung durch die Krankenkasse voraus.
- Verabreichen und Richten von Medikamenten/Augentropfen
- Blutdruck und Blutzucker messen
- Durchführen von Injektionen (s.c., i.m.) z.B. Insulin
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Wechsel von Verbänden, Wundverbänden (auch in Kooperation mit einer Wundschwester)
z.B. Kompressionsverbände, Dekubitus - Versorgung, OP-Wunden, PEG - Anlagen, PNS - Anlagen
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Stomaversorgung (Urostoma, Anus Praeter)
- Spülen von Zentralvenenkatheter
- Portversorgung, Infusionen i.v. zur parenteralen Ernährung (in Kooperation mit Portschwestern)
- Pflege und Wechsel von Dauerkathetern bei Frauen und Männern